Software-Lizenzvereinbarung für Endbenutzer (EULA)
Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (die "Vereinbarung") ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen Ihnen ("Lizenznehmer") und Kanaries Data ("Lizenzgeber") für die Verwendung der RATH-Softwareanwendung (die "Software").
Durch die Installation, das Kopieren oder anderweitige Verwendung der Software erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden. Wenn Sie den Bedingungen dieser Vereinbarung nicht zustimmen, installieren, kopieren oder verwenden Sie die Software nicht.
Lizenzgewährung
Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer hiermit eine nicht-exklusive, nicht übertragbare Lizenz zur Verwendung der Software ausschließlich für Datenanalyse und Berichterstattung.
Der Lizenznehmer darf die Software auf einer beliebigen Anzahl von Computern installieren, die vom Lizenznehmer besessen oder betrieben werden, vorausgesetzt, dass die Software nur vom Lizenznehmer selbst oder von den Mitarbeitern oder Auftragnehmern des Lizenznehmers verwendet wird.
Der Lizenznehmer darf die Software nicht vermieten, verleasen, verleihen, verkaufen, weiterverteilen, unterlizenzieren oder anderweitig an Dritte übertragen.
Geistiges Eigentum
Die Software gehört dem Lizenzgeber und ist durch das Urheberrecht der Vereinigten Staaten und internationale Vertragsbestimmungen geschützt. Der Lizenzgeber behält alle Rechte, Titel und Interessen an der Software, einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte.
Der Lizenznehmer darf die Software oder Teile davon nicht modifizieren, anpassen, übersetzen, reverse engineering betreiben, dekompilieren, auseinandernehmen oder darauf basierende abgeleitete Werke erstellen.
Beendigung
Diese Vereinbarung endet automatisch, wenn der Lizenznehmer gegen eine der Bedingungen dieser Vereinbarung verstößt. Bei Beendigung muss der Lizenznehmer die Verwendung der Software sofort einstellen und alle Kopien der Software in seinem Besitz vernichten.
Haftungsausschluss
DIE SOFTWARE WIRD "WIE BESEHEN" OHNE JEDE ART VON GARANTIE BEREITGESTELLT, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN DER MARKTVERWENDUNG UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DER LIZENZGEBER GARANTIERT NICHT, DASS DIE SOFTWARE DEN BEDÜRFNISSEN DES LIZENZNEHMERS ENTSPRICHT ODER DASS DER BETRIEB DER SOFTWARE UNUNTERBROCHEN ODER FEHLERFREI SEIN WIRD.
Haftungsbeschränkung
DER LIZENZGEBER HAFTET IN KEINEM FALL GEGENÜBER DEM LIZENZNEHMER FÜR INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, FOLGESCHÄDEN, BESONDERE ODER BEISPIELHAFTE SCHÄDEN, DIE SICH AUS DER VERWENDUNG DER SOFTWARE ERGEBEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, SCHÄDEN DURCH VERLUST VON GEWINNEN, GESCHÄFTSRUF, NUTZUNG, DATEN ODER ANDERE IMMATERIELLE VERLUSTE, SELBST WENN DER LIZENZGEBER AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
Rechtswahl
Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht des Staates Kalifornien, ohne Berücksichtigung seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen.
Gesamte Vereinbarung
Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und dem Lizenzgeber in Bezug auf die Verwendung der Software dar und ersetzt alle vorherigen oder gleichzeitigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen oder Absprachen zu diesem Thema.
Kontakt
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